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Reglement / Teilnahmebedingungen ab 2012

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1.    Klasseneinteilung:

a) Schmalspurschlepper werden in 3 Gewichtsklassen von 0 – 3.200 kg eingeteilt:
1. Klasse bis 1.800kg    2. Klasse bis 2.500kg    3. Klasse bis 3.200kg

b) Standardschlepper werden in 9 Gewichtsklassen von 0 – 13.500 kg eingeteilt:
 Klasse 1  bis 1.400kg    Klasse 2  bis 2.000kg    Klasse 3  bis 2.800kg
 Klasse 4  bis 3.600kg    Klasse 5  bis 4.600kg    Klasse 6  bis 5.800kg
 Klasse 7 bis 7.200kg    Klasse 8  bis 8.500kg    Klasse 9  bis 13.500kg

c) *NEU* Turboschlepper werden in 2 Gewichtsklassen von 0 – 4.000 kg eingeteilt:
 Klasse 3+  bis 3.000kg      Klasse 4+  bis 4.000kg


2.    Auf der Veranstaltung ist Sicherheit oberstes Gebot. Jeder Fahrer ist für seine eigene Sicherheit, die der Zuschauer und aller Beteiligten mitverantwortlich.

3.    Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht für entstandene Sach- und Personenschäden, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, haftbar gemacht werden.

4.    Auf dem Veranstaltungsgelände darf außerhalb der abgesperrten Bahn nur Schrittge-schwindigkeit gefahren werden.

5.    Alle Teilnehmer müssen eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und fahrtüchtig sein.

6.    Alle Traktoren müssen den Vorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entsprechen, zugelassen sein und eine gültige TÜV-Plakette haben.

7.    Starter mit roter Nummer müssen bei der Anmeldung das Begleitbuch mit den erforderlichen Eintragungen, sowie eine gültige TÜV-Bescheinigung vorzeigen.

8.    Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer die sichtbar am Traktor anzubringen ist.

9.    Die Traktoren werden vor dem Start gewogen. Sie dürfen mit dem Fahrer das zulässige Gesamtgewicht in der startenden Klasse nicht überschreiten, sonst muss in der nächst höheren Gewichtsklasse gestartet werden.

10.    Jeder Teilnehmer hat zwei Züge, wobei der weiteste von beiden für die Platzierung maß-gebend ist. Erreichen mehrere Teilnehmer einen Full Pull (75 Meter) oder die gleiche Weite, wird ein Stechen durchgeführt.

11.    Beim ersten Zug des ersten Starters einer Klasse wird überprüft ob der Bremswagen richtig justiert ist. Ist die Bremswagencrew mit der Auflastung einverstanden wird der Zug gewertet. Stimmt die Justierung nicht, wird die Auflastung korrigiert und der Starter muss seinen Zug wiederholen. Die beim ersten Zug erzielte Weite wird dann nicht gewertet.

12.     Gestartet werden darf pro Traktor nur in einer Gewichtsklasse und nur von einem Fahrer.

13.     Die Standardschlepperklassen 1 bis 3 dürfen nur mit Steigbegrenzer starten.

14.     Bei allen Schmalspurschlepperklassen und der Standardschlepperklasse 9 darf mit eingeschaltetem Allradantrieb gefahren werden. In den Standardschlepperklassen 1 bis 8 darf der Allradantrieb während des Zuges nicht eingeschaltet sein.

15.     Zusatzgewichte müssen gesichert sein und dürfen nicht beim An- oder Abkuppeln hinderlich sein.

16.     Bei den Schmalspur- und Standardschleppern darf der waagerechte Abstand von dem am weitesten vorn befindlichen Teil des Schleppers bis zur Mitte der Vorderachse maximal 2,5m betragen.

17.     Bei den Schmalspur- und Standardschleppern wird das Zugseil am Originalzugmaul angehängt. Das Zugmaul muss am Originalzugpunkt befestigt sein. Das Anhängen an der Oberlenkeraufnahme o. ä. ist nicht gestattet.

18.     Das Zugseil wird am Originalzugmaul angehängt. Bei den Klassen 1 bis 5 darf das Zugmaul max. 1m über dem Boden sein. Bei den Klassen 6 bis 9 max. 1,25m.

19.  *NEU* Zusatzreglement für die Turboklassen:

a)    Die Montage von maximal einem (1) Turbolader mit einem maximalen Innendurch-messer von 68mmm ist erlaubt.

b)    Die Motordrehzahl darf 2700 1/min nicht überschreiten.

c)    Alle Gashebel müssen beim Loslassen auf die Leerlaufdrehzahl zurückgehen.

d)    Der Motor muss seitlich mit einem Blech (mind. 1,5mm dick) abgedeckt sein.
Die Abdeckung muss an mindestens 4 Punkten befestigt und aufklappbar sein.

e)    Die Anhängung erfolgt über ein Zugpendel das bis max. 50cm höhenverstellbar sein darf. Der Abstand vom Einhängepunkt bis zur Mitte der Hinterachse muss mindestens 45cm betragen.

f)    Zusatzgewichte vorne müssen an der Originalstelle befestigt und gesichert sein.  


20.     Zwillingsbereifung auf den Antriebsrädern ist nicht erlaubt.

21.     In einem Radius von 15cm um das Zugseil muss ausreichend Platz vorhanden sein, um ein reibungsloses Anhängen des Seiles zu ermöglichen. Das Zugseil darf während des Zuges nicht durch Gewichte o. ä. berührt werden.

22.     Ein Fahrfehler im Startbereich von 2m darf, bei nicht zurückgestelltem Bremswagen, korrigiert werden.

23.     Zusatzgewichte müssen gesichert sein und dürfen nicht beim An- oder Abkuppeln hinderlich sein.

24.     Der Fahrer darf während des Zuges den Fahrersitz nicht verlassen. Die Mitnahme von Personen auf dem Schlepper ist nicht gestattet.

25.     Die Bahnbegrenzung darf nicht berührt werden, sonst wird der Zug nicht gewertet.

26.     Den Anweisungen des Bedienpersonals am Bremswagen ist Folge zu leisten. Nichtbeachten führt zur Disqualifikation.

27.     Das Startgeld beträgt 10 EUR.


Über Punkte, die in diesem Reglement nicht oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung bzw. der Veranstalter vor Ort.

Anmeldungen nehmen wir am Veranstaltungstag entgegen!

Aktualisiert ( Montag, 16. April 2012 )
 

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